Die NRW.BANK bieten ein Darlehn an, das die Studiengebühren übernimmt. Gezahlt wird dieses Darlehn in der Regel nur für die Regelstudienzeit plus vier Semester. Falls man den Studiengang gewechselt hat, wird auch dieser angerechnet.
Hoch verschuldete Studenten wird meist kein Darlehn gewährt. Sie haben allenfalls die Möglichkeit als besonderer Härtefall einen Erlass der Studiengebühren an der jeweiligen Hochschule zu beantragen.
Ausländische Studierende können die Darlehen in der Regel nur in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder AsylbewerberInnen sind, aus EU-Staaten kommen oder zur Gruppe der Bildungsinländer gehören, also ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Im Zweifelsfall sollte man sich vorher beim jeweiligen Landesministerium (für Wissenschaft) erkundigen.
Dauert das Studium nicht besonders lang, kann eine Karenzphase gewährt werden. Auch kann man einen Antrag auf Aufschub der Rückzahlung stellen, wenn man ein bestimmtes Mindesteinkommen nicht überschreitet (momentan in NRW 960€).
Für BAföG-Empfänger in NRW gilt die „Kappungsgrenze”. Die Gesamtschuld aus BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist auf 1.000 Euro pro Darlehenssemester begrenzt – alles was darüber liegt, muss nicht zurückgezahlt werden.
Unter diesem Link findet ihr alle Formulare und weiter Informationen: www.nrwbank.de



