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Zweitwohnsitzsteuer in Aachen rechtens


Ein kürzlich erschienenes Urteil vom Bundesverfassungsgericht liefert Gewissheit bei der Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer. Demnach müssen auch Beamte und Studierende, welche ihren Erstwohnsitz bei ihren Eltern haben, für eine zweite Wohnung Steuern zahlen.

Die Entscheidung kommt vom Bundesverfassungsgericht und wird damit begründet, dass die Steuer weder gegen das Gleichheitsgebot verstoße, noch gegen den besonderen Schutz der Familie.

Als erste deutsche Stadt hat Überlingen im Jahr 1972 die Zweitwohnsitzsteuer erhoben mit der Begründung, dass bei der Verteilung von Steuergeldern nur Bürger einer Stadt mit Erstwohnsitz berücksichtigt werden und die Zweitwohnsitzsteuer diese finanzielle Nichtbeachtung ausgleichen soll.

In Aachen wird ebenfalls eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben, welche derzeit 10 % von der Nettojahreskaltmiete beträgt. Bei einer Monatskaltmiete von 300 Euro wären das immerhin 360 Euro im Jahr. Diese Steuer kann man nur sparen, wenn man seinen Erstwohnsitz nach Aachen verlegt.

Wenn du also aufgrund deines Studiums nach Aachen ziehst oder gezogen bist, melde deinen Erstwohnsitz in Aachen an. Du wirst danach gefragt werden, wenn du dich ummeldest. Die Zweitwohnsitzsteuer lässt sich also relativ leicht sparen – und mal ehrlich: Der Erstwohnsitz am Studiumsort gehört doch zum Abnabelungsprozess weg von Hotel Mama dazu.

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