Die BAföG-Förderungshöchstdauer tut ihr übriges. Aus diesem Grund ist es immer wichtiger geworden, die Prüfungen in möglichst kurzer Zeit abzulegen und auch zu bestehen. Wird eine Prüfung nicht bestanden, steht dies oft mit einem Geld- und Zeitverlust gleich.
Bei ungerechtfertigter Bewertung einer Prüfung kommt, wenn der betreffende Dozent nicht zu Gesprächen über die Klausur bereit ist, oder diese erfolglos verlaufen sind, oft nur ein Widerspruch in Frage.
Für Studierende ist die Prüfungsphase des letzten Semesters längst vorbei, jedoch gibt es unterschiedliche Widerspruchsfristen. Wenn auf die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen, bei Prüfungsbeginn hingewiesen wurde, beträgt die Frist nur 4 Wochen – jedoch geschieht dies nicht in den meisten Fällen und bei Nichthinweisung auf dieses Recht verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Bei einigen nicht bestandenen Prüfungen, vor allem bei sehr wichtigen, kann es sich durchaus lohnen, einmal einen Widerspruch zu erwägen. Unterstützung erhältst du bei deiner Fachschaft oder dem AStA (Erfolgschancen, Formulierung, etc.). Bei letzterem gibt es auch die Möglichkeit, eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Für einen gültigen Widerspruch genügt eine formlose Abgabe beim zuständigen Prüfungsausschuss.
Folgende Anforderungen werden im Allgemeinen an eine korrekte Prüfung gestellt:
Inhalt der Prüfung darf regelmäßig nur das sein, welches geeignet ist, Kandidaten, welche das Ausbildungsziel der Veranstaltung erreicht haben von denen, die es nicht erreicht haben, zu trennen.
Fragen, wessen Beantwortung keine Schlüsse auf die berufliche Befähigung des Prüflings rückschließen lässt, sind grundsätzlich unzulässig. Auch muss sich der Prüfungsinhalt an den vorher festgelegten Stoffplan halten. Störungen während der Prüfung müssen nicht hingenommen werden!
Bist du der Meinung, dass bei einer deiner Prüfungen etwas nicht richtig bewertet wurde, überlege doch einmal, dich mit dem Thema Widerspruch zu beschäftigen. Es kann sich lohnen, auf vielerlei Weise.



