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Neues Urteil zum Thema “BaföG-Betrug” begünstigt Studierende


Was ist BAföG-Betrug?

BAföG-Betrug ist ein Delikt, dass seit 2001, als der sog. Datenabgleich erstmals durchgeführt wurde, bundesweit massenweise von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt wird.

Er kann, besonders für angehende Lehrer, Juristen und Mediziner, ein echter Karrierekiller sein. Denn auch geringfügige Geldstrafen werden 5 Jahre lang im Bundeszentralregister vermerkt und können einer Einstellung in den öffentlichen Dienst entgegenstehen. Daher muss so früh wie möglich versucht werden, die Gefahr einer Verurteilung zu minimieren. Dies bedeutet, dass man bereits bei dem ersten Brief des BAföG-Amts, mit dem die Offenlegung des Vermögens gefordert wird, genau zu überlegen hat, welche Informationen in welcher Form man wann preisgibt. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, auf Zeit zu spielen, um eine Weitergabe der Akte an die Staatsanwaltschaft so lange wie möglich hinaus zu zögern und die Straftat in die Verjährung zu treiben. In anderen Fällen kann es sinnvoll sein, die Angelegenheit zu beschleunigen, um die 5-jährige Tilgungsfrist des Bundeszentralregisters so bald wie möglich zu erreichen.

In jedem Fall muss versucht werden, die Rückforderungssumme des BAföG-Amts so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Denn deren Höhe ist von entscheidender Bedeutung für das Strafverfahren. Wenn die Unterschiede in der Praxis von Bundesland zu Bundesland und sogar innerhalb desselben Gerichts auch sehr stark sind und voneinander abweichen (am schlimmsten ist es in Bayern), kann bei einer Rückforderungssumme von bis zu 5.000 € oft noch eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage erreicht werden, während bei einer Rückzahlungssumme zwischen 5.000 € und 10.000 € dies bei weitem schwieriger ist und mit einer Geldstrafe gerechnet werden muss.

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