General können Studierende Wohngeld beantragen, wenn sie kein BAföG bekommen. Ausgenommen sind jedoch die Studierenden, die auf Grund des zu hohen Einkommens der Eltern kein BAföG bekommen, d.h. Studierende, die die Förderungshöchstdauer überschritten haben oder den Leistungsnachweis nicht erbracht haben, bekommen Wohngeld. Ausnahme sind BAföG-Berechtigte, die in einem Gemeinschaftshaushalt mit einer Person, die Wohngeld-Berechtigt ist, zusammenleben. Hier besteht ein gemeinsamer Anspruch auf Wohngeld.
Das Wohngeld wird berechnet nach der Zahl der Bewohner, Einkommen und Miethöhe. Es gibt jedoch auch Höchstbeträge, die sich nach dem Mietspiegel der Gemeinde, dem Baujahr, der Ausstattung der Wohnung und der Anzahl der Bewohner richtet. 2009 gab es eine durchschnittliche Auszahlung 140 Euro im Monat. Hierbei handelt es sich um eine Förderung und kein Darlehn, muss also nicht zurück gezahlt werden.
Ob und auf wie viel Wohngeld ihr Anspruch habt verrät euch dieser Wohngeldrechner: www.geldsparen.de
Beantragen könnt ihr das Wohngeld bei der Gemeinde:
Fachbereich Wohnen:
Römerstraße 10
52064 Aachen
Tel.: 43264-01 bzw. -02
Mitbringen solltet ihr:
- Bescheid des BAföG-Amtes, dass man nicht dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist
- Mietvertrag
- Verdienstbescheinigung bei eigenem Einkommen
- Krankenversicherungsnachweis
- Immatrikulationsbescheinigung



