Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WSB) besitzt. Erteilt wird dieser nur dann, wenn das Einkommen nicht zu hoch ist.
Er gilt für ein Jahr und kann bei der Gemeinde im Fachbereich Wohnen bzw. in allen Bezirksämten beantragt werden. Dafür müsst ihr persönlich erscheinen. Die Gebühren für die Erstellung liegen je nach Art zwischen 10 und 20 Euro.



