Jeder Student der FH Aachen ist dazu verpflichtet bei seiner Immatrikulation bzw. bei seiner Rückmeldung eine Krankenversicherung vorzulegen. Man kann sowohl bei den gesetzlichen Krankenkasse(TK, AOK) versichern, als auch bei den privaten Krankenkasse. Es ist aber empfehlenswert, sich bei den gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, denn wenn man bei den privaten Krankenkasse versichert ist, verliert man das Recht, sich wieder bei den gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, und der Beitrag bei einer privaten Versicherung ist manchmal höher als bei der Gesetzlichen Krankenkasse. Noch Wichtiger ist noch sich zu versichern, denn die Krankenpflegekosten sind sehr teuer.
Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
- Eingeschriebene Studierende zwischen dem 1. und 14. Fachsemester, die noch keinen Studienabschluss haben und jünger als 30 Jahre sind, unterliegen der Krankenversicherungspflicht. Sie können auch als Ausländer/in bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuches im Wesentlichen also bei einer gesetzlichen Krankenkasse (TK, AOK) eine Krankenversicherung zum Studententarif abschließen. Sind sie bereits im Heimatland ausreichend versichert, können sie sich in Deutschland durch eine Bestätigung der Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen. Es gibt aber für die Befreiung in der Regel bestimmte Formblätter (Formular E111), die bereits von Heimatland besorgt werden müssen. Außerdem können sie sich von der Versicherungspflicht zu Studienbeginn befreien lassen, wenn sie bei einer privaten Versicherung ausreichenden Versicherungsschutz haben.
- Eingeschriebene Studierende, die zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, die aber dann durch alter, Semesterzahl oder Studienabschluss aus der Versicherungspflicht herausfallen, können in ihrer Krankenkasse bleiben, müssen jedoch höhere Beiträge zahlen. Diese Möglichkeit sollte unbedingt wahrgenommen werden. Die Besucherinnen und Besucher von Studienkollegs und Studienvorbereitenden Deutschkursen werden von vielen privaten Versicherungsgesellschaften aufgenommen. Informationen hierzu gibt beim Referat Internationales. Sofern dies aufgrund der Alter- Begrenzung möglich ist, sollte bei Aufnahme des Fachstudiums unbedingt zur gesetzlichen Krankenkasse gewechselt werde.



