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SemesterTicket

Mit dem neuen SemesterTicket kreuz und quer durch NRW.

Mit dem neuen SemesterTicket NRW werden euch die attraktiven Angebote, die Busse und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs in ganz NRW bieten, leicht zugänglich gemacht.

Das SemesterTicket NRW berechtigt euch, zu NRW-weiten Fahrten über den Geltungsbereich des regionalen SemesterTickets hinaus. Außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW entsprechend dem Geltungsbereich der RelationspreisTickets des NRW-Tarifs in der jeweils aktuellen Fassung auf den folgenden Streckenabschnitten:

In Niedersachsen:

  • Hameln – Lüdge (KBS 363.45)
  • Hameln – Vlotho (KBS 372)
  • Ibbenbüren-Laggenbeck – Bünde (Westf) (KBS 375)
  • Osnabrück Hbf – Lengerich (Westf) (KBS 385)
  • Osnabrück Hbf – Halen (KBS 392/394)
  • Osnabrück Hbf – Westbarthausen (KBS 402)

In Rheinland-Pfalz:

  • Niederschelden Nord – Au (Sieg) (KBS 460)
  • Betzdorf (Sieg) – Struthütten (KBS 462)

Quelle: www.avv.de

Euer ordnungsgemäß erworbenes SemesterTicket NRW berechtigt euch in Verbindung mit dem regionalen SemesterTicket (darum steht auch noch der alte Text auf den Semester Ticket) zur Nutzung aller Busse und Bahnen, sowie aller Züge des Nahverkehrs in NRW. Also grundsätzlich alle zuschlagsfreien Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Züge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Die Benutzung der 1.Wagenklasse im SPNV ist auch gegen Zahlung eines Zuschlages ausgeschlossen.

Das SemesterTicket NRW ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Zeitfahrausweis. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des SemesterTickets an eine andere Person ist unzulässig. Des Weiteren ist das SemesterTicket NRW ein Einzelfahrschein, d.h. nur Du allein kannst mit dem Ticket fahren und nicht noch jemanden mitnehmen. Das SemesterTicket NRW gilt immer von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr und an allen Werktagen, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.

Weiterhin braucht ihr um legal zu fahren immer noch den gültigen Lichtbildausweis und das Ticket darf weder mit einer Folie überklebt, noch eingeschweißt werden. Auch die Mitnahme eines Fahrrades ist nur erlaubt wenn ihr euch ein Tickt für eurer Rad kauft. Wer bei einer Fahrausweisprüfung sein SemesterTicket, den Studierenden- oder Lichtbildausweis nicht vorweisen kann, erhält eine Zahlungsaufforderung für ein sogenanntes "Erhöhtes Beförderungsentgelt" (40,00 Euro). Wird die Fahrtberechtigung jedoch innerhalb einer Woche im Kunden-Center des Verkehrsunternehmens, das die Zahlungsaufforderung ausgestellt hat, nachgewiesen, so ist nur noch ein ermäßigter Betrag in Höhe von max. 7,00 Euro zu zahlen.

weitere Informationen unter:
Infoflyer des AVV und der ASEAG zum SemesterTicket NRW:
www.avv.de oder www.aseag.de

online Fahrplanauskunft des AVV und der ASEAG:
www.avv.de oder www.aseag.de

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