Ab dem Sommersemester 2007 sind Studierende an der Fachhochschule Aachen zu einem Studienbeitrag von 500 € verpflichtet. Der AStA ist und war grundsätzlich immer gegen die Einführung von Studienbeiträgen, da diese keinesfalls sozial gerecht sind und das Grundrecht eines jeden auf freie Bildung einschränken oder behindern.
Da wir auf Grund der politischen Situation die Einführung nicht mehr verhindern konnten, haben wir uns dazu durchgerungen, nicht mehr gegen die Erhebung zu kämpfen, sondern die Beitragssatzung mitzugestalten, um so möglichst viele Ausnahmefälle zu schaffen. Dies ist uns auch gelungen, denn wir haben eine Beitragssatzung geschaffen, die in NRW ihres gleichen sucht. Wir haben unter anderem dafür gesorgt, dass Ihr im Praxis- und Auslandssemester nicht zahlen müsst.
Der Gesetzgeber hat die Einführung damit gerechtfertigt, dass das Geld zur „Verbesserung der Lehre“ verwendet werden muss. Zu diesem Zweck wird es ein Kommission geben, welches sich mit der Verwendung der Gelder beschäftigt. Diese Gruppe wird zu gleichen Teilen aus Studenten und Mitarbeitern der Hochschule (Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und nicht wissenschaftliche Mitarbeiter) bestehen. Uns wird also ein Mitspracherecht eingeräumt, welches wir auch nutzen werden.
Das bedeutet außerdem, dass IHR Euch melden müsst, sobald in Eurem Fachbereich etwas nicht so läuft, wie es laufen sollte. So wird die Hochschule zum Dienstleister, die ihre Ware (Bildung) an uns, ihre Kunden, verkauft.
Ein kleines Beispiel aus dem Alltag:
Du gehst zu H&M und kaufst dir eine Jacke (unsere Bildung) und bekommst einen Kassenzettel (Studentenausweis). Zu hause entdeckst du, dass an deiner Jacke zwei Knöpfe fehlen (z.B. Prüfungsordnung) und du sie umtauschen musst. Du gehst zurück zum Laden, tauschst die Jacke mit deinem Kassenzettel um und bekommst dein Geld zurück.
So läuft das normalerweise in der freien Marktwirtschaft. Das ist natürlich im Bezug auf die Beiträge pures Wunschdenken, aber theoretisch machbar.
Eigentlich sollte die Hochschule Euch bei Fragen beratend zur Seite stehen, da die Beiträge von ihnen und nicht durch uns eingeführt wurden. Wir beraten Euch natürlich trotzdem gerne und stehen Euch auch immer zur Verfügung, aber die erste Anlaufstelle sollte die Hochschule sein.
Da nicht jeder von Euch zahlen muss, (wie bereits oben erwähnt im Praxis- und Auslandssemester sowie in sozialen Härtefällen), lest euch bitte die Beitragssatzung durch. Außerdem findet Ihr unter dem folgenden Link der Fachhochschule weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), sowie die entsprechenden Formulare zur Befreiung als Download:
www.fh-aachen.de/studienbeitraege.html
www.fh-aachen.de/dlc_studienbeitraege.html
Falls Ihr Anregungen oder Ideen zur Verwendung der Gelder, Fragen zur Befreiung oder Meinungen zu diesem Thema habt, wendet Euch an:



