Für alle ausländischen StudienabsolventInnen stellt sich die Frage nach einer beruflichen Perspektive, die entweder in Deutschland oder im Herkunftsland liegen kann. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 ergeben sich bessere Möglichkeiten für ausländische Studierende nach dem Abschluss ihrer Ausbildung:
Berufserfahrung in Deutschland sammeln
Ausländische Studierende können nach ihrem Studienabschluss bis zu einem Jahr in Deutschland bleiben um Arbeit zu suchen, die ihrem Hochschulqualifikation entspricht.Die Entscheidung über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis trifft die Ausländerbehörde mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit wenn sie eine Arbeit finden.
Während dieses Jahres gilt die Regelung der 90 ganzen und 180 halben Tage Arbeit wie normale Studenten.
Mehr Informationen Darüber finden Sie unter www.zuwanderung.de
Rüchkehr
Die Organisation AGEF ist im Bereich der beruflichen Wiedereingliederung im Heimatland von in Deutschland ausgebildeten Fachkräften tätig. AbsolventInnen können bei der Arbeitsplatzsuche und über eine finanzielle Förderung bei der Arbeitsaufnahme über einen bestimmten Zeitraum unterstützt werden.
In diesem Zusammenhang führt die AGEF auch Informationsveranstaltungen und berufsvorbereitende Seminare für Teilnehmende aus Entwicklungs- und Transformationsländern durch. Die AGEF macht zur Zeit eine Studi in verschiedene Universitäte in Deutschland um deren Strategien im Bereich Beratung der ausländische Absolventen weiterzuentwickeln.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.agef.net



