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Prüfungsrecht 2-Jahres-Frist Information


Nach unserer Pressemitteilung vom 25. April 2010 zum Prüfungsrecht (2-Jahres-Frist RPO §21(4)) haben viele von euch den allgemeinen Rechtsberatungstermin am 5. Mai wahrgenommen. Es gab jedoch noch zusätzlich viel Anfragen per Mail von Studierenden, die an diesem Tag nicht konnten. Daher haben wir die Ergebnisse des Treffens kurz zusammen gefasst.

Nach Absprache mit unserem Rechtsanwalt Herrn Dr. Groß raten wir allen Betroffen zu folgender Vorgehensweise:

  1. Ihr müsst Widerspruch gegen den 1. Bescheid der endgültig nicht bestandenen Prüfung binnen 4 Wochen nach Zugang des selben einlegen, da der Bescheid sonst als angenommen gilt.
  2. Daraufhin wird euch die Hochschule antworten und euch mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit mitteilen, dass sie euren Widerspruch ablehnt.
  3. Jetzt habt ihr nochmals 4 Wochen Zeit um Klage einzureichen und solltet daher schnell im AStA vorbei kommen.

Die Hochschule hat uns schriftlich versichert, dass alle Fälle gleicher Natur  so lange Ruhen, bis eine richterliche Entscheidung herbei geführt wurde. Das heißt es muss nicht jeder von euch einzeln Klagen sondern nur einer pro Fall-Konstellation.

Wir bitten dennoch ALLE Betroffenen sich bei unserer Rechtsberatung zu melden, damit geprüft werden kann ob euer Fall bereits bekannt ist. Zusätzlich möchten wir einen Überblick über alle Betroffenen bekommen und sammeln eure Kontaktdaten um mit euch in Verbindung bleiben zu können.

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Ein Kommentar

  1. [...] This post was mentioned on Twitter by Aachen Jobber, Der AStA FH Aachen. Der AStA FH Aachen said: Neuer Eintrag: Prüfungsrecht 2-Jahres-Frist Information http://www.asta.fh-aachen.org/hochschule/prufungsrecht-2-jahres-frist-information/ [...]