Theoretisch ist alles einfacher geworden mit der Umsetzung des Bologna-Prozesses. Die Abschlüsse von FH und Uni wurden formal angeglichen, so dass ein Wechsel nach dem Bachelor zur Uni kein Problem sein sollte. In der Realität sieht das meist anders aus.
Viele Studierende fragen sich, ob ein Wechsel bei ihnen möglich ist. Diese Unsicherheit rührt vor allem daher, dass an den FHs einige Bachelorabschlüsse so spezialisiert sind, dass kein passender Uni-Master gefunden werden kann.
„Im Zuge des Bolognaprozesses herrscht ein verstärktes Ringen um Hochschulprofile, Abschlusstitel und Promotionsrecht“, sagt Stefan Grötzschel vom Verband Deutscher Maschinen und Anlagebau (VDMA) die derzeitige Entwicklung der Fachhochschulen. Diese hatten früher ihren Schwerpunkt auf einer praxisorientierten Ausbildung. Die Universitäten hingegen sind stärker auf Forschung ausgerichtet. Durch die Exzellenzinitiative sieht Grötzschel den Wandel der Fachhochschulen hin zu den Universitäten. Doch die Industrie benötigt beide Ausprägungen: Die Uni-Absolventen mit einem Forschungsschwerpunkt und die „Praktiker“ unter den Akademikern, die traditionell anwendungsorientierten FH-Absolventen.
Das Durchschnittsalter der FH-Erstis liegt bei 23 Jahren. Das der Uni-Erstis dagegen bei 21. Dies zeigt, dass viele FH-Studierende schon eine Vorbildung haben. Jedoch heißt Abitur nicht gleich Universität, denn 55 % der Studienanfänger an den deutschen Fachhochschulen haben Abitur. Die Entscheidung gegen die Uni wird von vielen mit der größeren Varietät der FH-Studiengänge begründet.
Das Profil der Fachhochschulen sollte also nicht weiter dem der Universitäten angepasst werden, sondern sich wieder mehr an der Praxis orientieren und die Uni Universität sein lassen. Dies ist zumindest die Empfehlung einer Studie des VDMA zum Thema „Abbrecher im Maschinenbaustudium“.
Doch der Wechsel nach dem Bachelor kann nicht nur am Fehlen eines Pendants scheitern, sondern an schönen Klauseln in Prüfungsordnungen, wie sie auch an der FH Aachen zu finden sind. Dort heißt es, dass eine Einschreibung verwehrt werden kann, wenn ein Bewerber „in verwandten oder vergleichbaren Studiengängen eine nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat“.
In so einem Fall hilft es nur, die Fachrichtung zu wechseln, auch wenn dann nicht alle erbrachten Prüfungsleistungen angerechnet werden können.
Auch diese Schwierigkeit beim Wechsel zeigt nur einmal wieder, wie der Bolognaprozess bisher umgesetzt wurde: 5,0.



