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Verhandlungen über das Semesterticket beendet

Die Verhandlungen über das Semesterticket, welches zum kommendem Sommersemester 2012 zwischen den Aachener Studierendenschaften und dem AVV zu neuen Bedingungen ab zu schließen galt, sind erfolgreich beendet worden.

Der Vertrag beinhaltet nun zunächst für 2 Semester die Personenmitnahme (Wochentags ab 19 Uhr und am Wochenende ganztägig eine Person sowie ständig bis zu 3 Kinder im AVV-Bereich) und kostet insgesamt 147,20€. In Anbetracht der kontinuierlichen Preissteigerungen im ÖPNV während der letzten Jahre ist der Preis immer noch enorm niedrig – auch wenn das Ticket schon wieder teurer geworden ist.

Der AStA wünscht, auch im Namen des 40ten Studierendenparlaments, allen Studierenden weiterhin gute Fahrt!


BAföG-Beratung am Donnerstag von 12:30 – 14:30 Uhr

Die allgemeine BAföG-Beratung des AStA findet kommenden Donnerstag, den 09. Februar 2012, nicht wie gewohnt von 10:00 – 12:00 Uhr statt, sondern einmalig von 12:30 – 14:30 Uhr. Der Ort bleibt der selbe (Stephanstraße 58 – 62).


Der AStA stellt ein!

Seit kurzem gibt es eine zusätzliche Kategorie auf der AStA-Seite:  Unter den Stellenangeboten findest du die aktuellen Ausschreibungen des AStA.

Wenn du also zurzeit auf Jobsuche bist und das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden möchtest, engagiere dich jetzt für den AStA und bewirb dich!


Hochschulwettbewerb “Zukunft Straße 2030+”

Die Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. Pro Mobilität bittet die Studierenden der FH Aachen um Mithilfe.

Anlässlich deren 10-jährigen Bestehens wurde der Hochschulwettbewerb “Zukunft Straße 2030+” ausgeschrieben und der Verein bittet Studierende um Ideen und Impulse, z.B. für mehr Sicherheit, mehr Umweltschutz, neue Mobilitätsangebote, technische Innovationen und eine bessere Vernetzung des Verkehrs in Stadt und Land. Dafür bietet Pro Mobilität eine interessante Plattform zur Präsentation und attraktive Preise.

Teilnehmer:

Alle Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter und Doktoranden deutscher Hochschulen sind herzlich eingeladen, mitzumachen und die Zukunft der Straße aktiv mitzugestalten. Einzige Voraussetzung ist deine offizielle Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule.

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Pressemitteilung unseres Rechtsanwalts Dr. Dieter Groß zum Mietrecht

Im Mietrecht gibt es immer wieder folgende Probleme:

I.    Kündigung

Die eigene Kündigung muss  n a c h w e i s b a r  von allen Mietern unterschrieben im Briefkasten des Vermieters sein. Am sichersten ist es, diese von einem Zeugen/Boten überbringen zu lassen. Sonst zumindest per Einschreiben/Rückschein übersenden.

In der Regel führt die Kündigung zur Beendigung des Mietverhältnisses nach 3 Monaten, wobei die Frist so berechnet wird, dass jedes Kündigungsschreiben, welches spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zugeht, zum Ablauf des übernächsten Monats wirkt.

Der  V e r m i e t e r  kann nur wirksam kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse geltend machen kann, also beispielsweise Eigenbedarf (den er vor Gericht dann auch beweisen können muss).

Die Fristen bei einer Kündigung seitens des Vermieters sind oft im Übrigen länger.

Hat man als Student eine Kündigung erhalten, sollte man sofort einen Anwalt aufsuchen.

II.    Schönheitsreparaturen

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Zivilklausel: Antrag der Studierendenschaft

Heute wird im Senat der Universität Bremen über den Erhalt der Zivilklausel entschieden. Seit 1986 gibt es eine Zivilklausel an der Uni Bremen, die Uni möchte jedoch möglicherweise diese abschaffen. Der AStA der Uni Bremen setzt sich für den Erhalt der Zivilklausel ein.

Bildung als auch Wissenschaft stehen in der Verantwortung, Lösungen für die gesellschaftlichen Probleme zu finden, welche ein Leben in Frieden und Freiheit erschweren oder einschränken. Das friedliche Zusammenleben aller Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Religion oder einer Behinderung, sollte sich eine gebildete Gesellschaft als Ziel setzen.

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Einen guten Eindruck hinterlassen – Die letzten Minuten des Vorstellungsgesprächs

„Der erste Eindruck zählt!“. Mit dieser Phrase sind wir alle groß geworden. Doch heute ist klar, dass auch der letzte Eindruck in Erinnerung bleibt und bei Bewerbungsgesprächen den entscheidenden Vorteil bringen kann.
Nachdem die Fragestunde des Interviewers überstanden ist und auch eigene Fragen beantwortet wurden, sollte die Haltung auch beim vermeintlich legeren Teil des Gesprächs aufrecht erhalten werden. Hier sollte darauf geachtet werden, nicht als Kleingeist anzukommen, sondern noch einmal das Interesse an der Stelle zu betonen oder den überaus positiven Eindruck der Abteilung zu bestätigen. Detailfragen über Arbeitszeiten an Geburtstagen oder den Fettgehalt des Kantinenessens sollten erst mal vermieden werden. Auch sollten umfassende Resumées nicht im letzten Satz des Gesprächs fallen. Man kann jedoch gut einbringen, dass man zu dem Aufgabengebiet XY bereits bei einem früheren Job Erfahrung zu gesammelt hat. Dies signalisiert dem Interviewer, dass man die Aufgaben des Jobs verstanden hat und motiviert ist. Übertreibungen sollten dabei vermieden werden.

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Psychosoziale Beratung der FH Aachen

Bei vielen Studierenden ist die Hemmschwelle groß, sich einer fremden Person völlig zu öffnen, doch meist tut dies besonders gut. Im Studierendenalltag wird man immer wieder mit Problemen konfrontiert. Die häufigsten Probleme sind Prüfungsangst und Versagensängste. Doch auch Studierende, die Probleme haben, die nicht direkt mit dem Studium zu tun haben, können die psychosoziale Beratung der FH in Anspruch nehmen.

Im Normalfall findet zuerst ein erster telefonischer Kontakt statt ( Tel.: 0241 – 6009 51630 ) oder eine Kontaktaufnahme per Email ( psb@fh-aachen.de ) und dann wird die weitere Vorgehensweise besprochen.
Dabei werden alle Daten und Informationen vertrauensvoll behandelt und natürlich nicht an Dritte weitergegeben – auch nicht an die Krankenkasse.

Die Psychosoziale Beratung befindet sich in Aachen in der Stephanstraße 58-62 im Erdgeschoss.

Beratungszeiten in Aachen:
Mo        09:00 – 14:00 Uhr
Di          10:00 – 17:00 Uhr
Do         13:00 – 17:00 Uhr

Beratungszeiten in Jülich:
Mo       09:00 – 14:00 Uhr
(Heinrich-Mußmann-Strasse 1, Raum EGA 63)

Termine nach Vereinbarung sind auch möglich.

Weiterhin steht Euch natürlich auch die Sozialberatung des AStA zur Verfügung, welche Beratung in sozialen Belangen, eine BAföG-Beratung, das Aufstellen eines Haushaltsplans oder Hilfe speziell für ausländische Studierende beinhaltet. Du kannst natürlich auch einfach auf einen Kaffee vorbei kommen! Du findest uns, wie üblich, in der Stephanstraße 58 – 62 in Aachen.


Jede Idee verdient eine Chance! start2grow-Gründungswettbewerb

Gesucht: Geschäftsideen aus dem Bereich Hochschulen. Studierende, Alumnis, wissenschaftliche Mitarbeiter und Professoren haben das Potenzial zum Preisträger beim Gründungswettbewerb start2gow 2012.

Die start2grow-Gründungswettbewerbe
Gründungsideen aus den Hochschulen lassen sich über den bundesweit ausgerichteten Wettbewerb der Wirtschaftsförderung Dortmund sehr gut auf ihre Tragfähigkeit testen. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist jederzeit im Internet unter www.start2grow.de möglich. Wer mitmachen möchte, braucht nur eins: Eine erste Idee für ein Produkt oder eine Dienstleistung.

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Pressemitteilung unseres Anwalts Dr. Dieter Groß

Prüfungsrecht, Verwaltungsgericht Aachen, 17.1.12

Auch bei Lärm- und Hitzebeeinträchtigung während einer schriftlichen Prüfung ist es unbedingt erforderlich, dass man diesen Mangel nachweisbar schon während der Klausur  r ü g t.

Ansonsten hat man in einem Prozeß später keine Chance, die Ungültigkeit der Prüfungsbewertung wegen eines Verstoßes gegen die Chancengleichheit mit Erfolg geltend zu machen.

Näheres zum Prüfungsrecht siehe auch www.ra-dr-gross.de

Aachen, den 17.1.12

Dr. Dieter Groß
Rechtsanwalt